Reichsgewerbeanmeldung
Hier können Sie den Reichsgewerbeantrag erhalten oder über die Reichsdruckerei
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Das Reichswirtschaftsamt ist eine Reichsbehörde im Deutschen Reich. Es entstand am 23. Oktober 1917 und kümmerte sich um die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Angelegenheiten des Reiches. Diese waren zuvor dem Reichsamt des Innern zugeordnet. Ihm stand ein Staatssekretär vor, der gegenüber dem Reichskanzler weisungsgebunden war.
| Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
|---|---|---|
| Rudolf Schwander (kommissarisch) | 1917 | 1917 |
| Hans Karl Freiherr von Stein zu Nord- und Ostheim | 1917 | 1918 |
| René Rüdiger Heiden | 18.06.2023 |
Am 20. November 1917 wurde Freiherr von Stein als Nachfolger des erst seit dem 9. November 1917 kommissarisch amtierenden Rudolf Schwander zum Staatssekretär in das am 23. Oktober 1917 gegründete Reichswirtschaftsamt berufen. Reichskanzler war damals Georg von Hertling.
Stein übte das Amt auch unter dem Nachfolger Hertlings als Reichskanzler, Prinz Max von Baden, bis zum 8. November 1918 aus. Zugleich erfolgte seine Ernennung zum Wirklichen Geheimrat. Am 26. November 1917 wurde er zusätzlich Mitglied des Kuratoriums der Reichsbank. Daneben war er von 1917 bis 1918 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft (ZEG), die 1915 aus dem so genannten Reichseinkauf hervorgegangen war. Vom 23. Januar bis 1. Februar 1918 war er zudem Reichskommissar für die Übergangswirtschaft. Am 14. November 1918 folgte ihm August Müller als Staatssekretär nach.
Nach dem Ersten Weltkrieg schied er aus dem politischen Leben aus und war ab 1919 ausschließlich Verwalter des Privatvermögens der Familie von Stein. In der Weimarer Republik gingen die sozialpolitischen Aufgaben an das neu gegründete Reichsarbeitsamt über, die Aufgaben von der WR-Behörde vom Reichsministerium für Wirtschaft übernommen.
Mit der Ernennung zum Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt, am 18. Juni 2023 zu Sachsen, wurde diese Behörde wieder handlungsfähig eingerichtet.
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1512285-nr34-erlass-einrichtung-des-wirtschaftsamtes/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-2108251-nr10-gesetz-betreffend-heimtueckischer-angriffe-gegen-organe-und-einrichtungen-des-deutschen-reiches/
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Zitat: Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit die Geschäftsfähigkeit vorliegt und nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Gewerbe.
1.a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder;2.b) das Datum, an dem Sie das BRD-Gewerbe angemeldet hatten3.c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen.
Ihr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:
a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;
Die Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf.Steuerberatungmit. Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte einSteuerberateroder ein sogenanntesBRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigenSteuerberaternbelogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben.Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und Sie zwingt, Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.
Sie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen zu unterscheiden haben. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.
Die tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern (RGBl-1008145-Nr31) werden in Höhe von 10 von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und separat an einem sicheren Ort zu verwalten.
a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt, in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros, Standesbeamte oder Steuerverwalter;
Eine Einkommensteuer (RGBl-1106291-Nr11) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD-Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Eine Gewerbesteuer (RGBl-1701131-Nr02) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland. Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.
Sie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie nicht möglich ist.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken, Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.
Menschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen, haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat. Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und Religionen werden nicht mehr durch den Staat gefördert.
Das Reichsgewerbeamt ist eine der wichtigsten Behörden, wenn man sich selbstständig macht. In den meisten Fällen bringt eine Unternehmensgründung auch eine Meldung beim Reichsgewerbeamt mit sich. Es steht als oberste Reichsbehörde über alle Gewerbeämter und ist mit einem Staatssekretär besetzt.
Das Reichsgewerbeamt ist für alle Selbstständigen wichtig, die ein Gewerbe betreiben. Dort wird die Gewerbeanmeldung erteilt und ein Eintrag in das Gewerberegister vorgenommen. Dadurch ist das Reichsgewerbeamt auch die richtige Anlaufstelle, wenn man Informationen zu gewerblichen Tätigkeiten braucht.
Wenn man ein Gewerbe gründet, können viele Fragen offen sein. Das Reichsgewerbeamt ist da, um diese Fragen zu beantworten. Der Gewerbeschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Das Reichsgewerbeamt informiert darüber, welche Voraussetzungen das sind.
Das Reichsgewerbeamt ist in mehrere Aufgaben gegliedert. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
Darüber hinaus ist das Reichsgewerbeamt häufig auch ein wichtiger Bestandteil der Kommunen (sobald diese nach Reichsrecht handlungsfähig sind) und organisiert beispielsweise Volksfeste oder Wochenmärkte mit. Der Zusammenhang mag auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein, wird aber klar, wenn man bedenkt, dass Marktstände ein Gewerbe sind.
Für die Gewerbeanmeldung benötigt man einige Unterlagen, die beim Gewerbeamt vorgelegt werden müssen. Das sind die Folgenden:
Es benachrichtigt bei erfolgreicher Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Gewerberegister einige Ämter und Behörden. Das nimmt Ihnen bei der Gewerbeanmeldung einiges an Arbeit ab.
An diese Ämter und Behörden werden die Informationen übermittelt:
Die Informationen werden von den entsprechenden Ämtern verarbeitet. Das Reichsschatzamt beispielsweise benötigt die Informationen für die richtige Besteuerung des Unternehmens.
Innerhalb von Deutschland sind die grundsätzlichen Regelungen für Gewerbetreibende gleich. Das Landesrecht der Bundesstaaten wurde durch Reichsrecht vereinheitlicht und ausgesetzt, bis die einzelnen Bundesglieder wieder handlungsfähig eingerichtet sind. Darüber hinaus können auch noch regionale Vorgaben eine Bewandtnis haben.
Die Reichsgewerbeanmeldung und die Freiberufleranmeldung kann über ein Online-Formular vorgenommen werden, jedoch auch über den Postweg. Näheres erfahren Sie in der Deutschen Reichsdruckerei.
Sobald die Gemeinden und Kommunen ihre Tätigkeit gemäß der Reichsgemeindeverfassung aufgenommen haben, werden vor Ort die Gewerbeämter eingerichtet.
Zustand im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
Jedem Gewerbetreibenden, der sein Gewerbe bei der BRD angemeldet hat, darf klar werden, daß er kein staatliches Gewerbe betreibt wie es in der BRD-Praxis vorgetäuscht wird, sondern ein Subunternehmen der BRD, bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes betreibt, und somit alle Regeln und Steuervorgaben der BRD-Köprerschaften anzuerkennen hat.
Der Status eines Subunternehmen der BRD-Körperschaften wird geändert, wenn man das bisherige BRD-Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung, bzw. Reichsgewerbeordnung als Reichsgewerbe, an- oder ummeldet.
Nach folgen sehen sie den Gewerbeantrag nach Reichsrecht
Ihr Weg als Unternehmer in die Souveränität und in ein würdevolleres Leben oder
das Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Sobald die Gemeinden und Kommunen ihre Tätigkeit gemäß der Reichsgemeindeverfassung aufgenommen haben, werden vor Ort die Gewerbeämter eingerichtet.
Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichsamt des Innern
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Nachfolgende Text wurde entnommen aus dem Buch: Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990
https://doi.org/10.1515/9783110465266-001
Vorwort
Das hier vorgelegte Werk bildet den Abschlussbericht der im November 2011 berufenen Unabhängigen Geschichtskommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und seiner Vorgängerinstitutionen. In vier Bänden befasst es sich mit der Geschichte des Hauses und der Wirtschafts–politik in Deutschland seit Gründung des Reichswirtschaftsamts 1917 bis hin zur Wiedervereinigung 1990 sowie parallel mit den Strukturen der Wirtschaftspolitik in der SBZ/DDR von 1945 bis 1990.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von heute geht – mit der Unterbrechung durch die Besatzungszeit nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches – zurück auf die Umstrukturierung der Reichsleitung des Deutschen Reiches am 21. Oktober 1917, im vierten Jahr des Ersten Weltkriegs. An diesem Tag unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. im Großen Hauptquartier in Bad Kreuznach den Erlass zur Errichtung des Reichswirtschaftsamts (RWA). Am selben Tag bestellte er den Unterstaatssekretär (UStS) im Reichsamt des Innern (RAI) und Straßburger Bürgermeister Dr. Rudolf Schwander zum Staatssekretär (StS) dieser neuen obersten Reichsbehörde und zum Stellvertreter des Reichskanzlers (RK) für die Angelegenheiten dieses Ressorts.
Die meisten Aufgaben dieses 1917 gegründeten, einem Ministerium ver-gleichbaren Reichsamts waren allerdings keineswegs neu. Sie hatten sich auf der im Föderalismus zentralen Ebene des Reichs auch schon lange zuvor gestellt. Das war so im Deutschen Reich von 1871 und im Norddeutschen Bund von 1867, teil-weise auch schon im Rahmen der Provisorischen Zentralgewalt der deutschen Revolution von 1848 und zuvor im Deutschen Zollverein von 1834 und noch früher sogar schon in dem 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Stets stellten sich diese Aufgaben nicht nur auf der zentralen Ebene, sondern erst recht auf der Ebene der einzelnen Länder. Seit dem Westfälischen Frieden von 1648 kam den einzelnen Fürsten im Reich mit der ihnen damals zuge-schriebenen Landeshoheit ein der Souveränität weitgehend naher, aber wegen der Bindung an Kaiser und Reich noch nicht ganz identischer Status zu. Für die Frage, wie diese Aufgaben im Einzelnen wahrgenommen wurden, waren die Auf-fassungen darüber entscheidend, welche Regelungs- und Eingriffsbefugnisse dem Herrscher und dem sich ihm gegenüber verselbstständigenden Staat hin-sichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der Untertanen zustehen sollten.
Der erste Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts (RWA), Dr. Rudolf Schwander, haderte von Anfang an mit seiner Berufung zum Unterstaatssekretär (UStS) und designierten ersten Staatssekretär (StS) des aus der Teilung des Reichsamts des Innern (RAI) herauswachsenden neuen Reichswirtschaftsamts (RWA). Das zeigte schon seine zweifache Ablehnung dieses Rufes, bevor er unter dem massi-ven Druck von Reichskanzler (RK) Dr. Georg Michaelis im August 1917 annahm. Nachdem er im September nach Berlin gekommen war, sah er deutlich das „Ber–liner Regierungselend“ und war innerlich spätestens am 6. Oktober zum Rücktritt entschlossen, noch bevor er am 21. Oktober förmlich ernannt wurde.1 Dennoch engagierte er sich in erheblichem Maße für die Aufgabe, aus dem vergleichsweise riesigen RAI die wirtschafts- und sozialpolitischen Abteilungen in eine neue Organisation an einem neuen Ort zu überführen.
Schwander als Schöpfer der Organisationsstruktur des neuen Reichswirtschaftsamts
Erste Pläne für die Organisation des neuen Reichsamts im Reichskommissariat für Übergangswirtschaft
Ein Schlüsselereignis war der mündliche Bericht über das Reichskommissariat für Übergangswirtschaft, den der Vortragende Rat Dr. Otto Wiedfeldt am 18. September 1917 dem designierten StS Schwander erstattete, der fünf Monate zuvor noch für den StS des RAI, Dr. Karl Helfferich, eine Knebelungsverordnung gegen diese Institution entworfen hatte.
Der Haushalt des Reichswirtschaftsamts [sic] ist deshalb schwer zu übersehen, weil in keinem Ministerium so große organisatorische Änderungen eingetreten sind wie in diesem. Im Jahre 1917 gehörte der Haushalt noch zum Reichsamt des Innern, im Jahre 1918 zum Reichswirtschaftsamt. Dann wurde das Reichsarbeitsministerium abgezweigt, und neu–erdings ist das Reichsernährungsministerium hinzugetreten. Insbesondere durch diesen Zutritt sind dem Ministerium gewaltige neue Aufgaben erwachsen, die in einer entspre-chenden Vermehrung der Stellen ihren Ausdruck finden. Das Ministerium beschäftigt weit über 1000 Beamte und Angestellte, ganz abgesehen von den Kriegsorganisationen, die ihm unterstellt sind.
Netzfund:
Industrie und Wirtschaft im Deutschen Reich 1871 – 1914
Nach der Reichsgründung 1871 nahmen Industrie und Wirtschaft einen rasanten Aufschwung: Deutschland entwickelte sich im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts von einem überwiegenden Agrarstaat zu einem industriell und großstädtisch geprägten Land. Zwischen 1871 und 1914 versechsfachte sich Deutschlands industrielle Produktion, die Ausfuhren vervierfachten sich. Nach dem sogenannten Gründerkrach überflügelten die deutsche Industrie und Wirtschaft in der von Mitte der 1890er Jahre bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs anhaltenden Hochkonjuktur das bis dahin führende Großbritannien. Bis 1914 entwickelte sich Deutschland zur größten Industrienation Europas: Sein Anteil an der Weltindustrieproduktion lag bei rund 15 Prozent, der britische Anteil bei 14 und der US-amerikanische bei 32 Prozent. Aus der von Großbritannien zur Kennzeichnung von Waren vermeintlich minderer Qualität eingeführten Herkunftbezeichnung „Made in Germany“ war ein Qualitätsnachweis geworden. Doch trotz Industrialisierung und Urbanisierung blieb Deutschland eines der wichtigsten europäischen Agrarländer.
Die zahlreichen technisch-industriellen Errungenschaften veränderten auch das Alltagsleben nachhaltig. In allen industriellen Zentren entstand mit den Industriearbeitern und den Angestellten ein neuer Typ von Arbeitnehmern. Bei einem kontinuierlichen Anstieg der Produktion sank die wöchentliche Arbeitszeit von 72 Stunden (1872) über 62 Stunden (1900) auf 57 Stunden (1914). Gleichzeitig stiegen die Reallöhne kontinuierlich an, die Lebensverhältnisse großer Bevölkerungskreise verbesserten sich, nicht zuletzt auch durch die staatliche Sozialgesetzgebung.
Während der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung 1871 bei rund der Hälfte der Gesamtbeschäftigten lag, reduzierte er sich bis 1907 auf 34 Prozent, gleichzeitig stieg der Anteil der im gewerblichen Sektor Tätigen von rund 29 auf 40 Prozent. Von diesen wiederum arbeiteten zu Beginn des 20. Jahrhunderts rund 60 Prozent in der Industrie und knapp 35 Prozent im Handwerk. Die „alten“ Industrien der „ersten“ industriellen Revolution wie die Montanindustrie und der Bergbau erhöhten kontinuierlich die Produktion und absorbierten immer mehr Arbeitskräfte. Millionen Menschen wanderten seit Mitte des 19. Jahrhunderts aus den Agrargebieten in die expandierenden industriellen Zentren ab. Diese lagen in Berlin, im Aachener Becken, im lothringisch-saarländischen Eisenerzrevier, im sächsisch-thüringischen Raum, im Rhein-Main-Gebiet, in Oberschlesien sowie vor allem im Ruhrgebiet.
Die Industrialisierung ging einher mit einer außerordentlichen Steigerung des Energieverbrauchs, der vor allem von Stein- und Braunkohle gedeckt wurde. Für die Entwicklung der Industrie von entscheidender Bedeutung war die enorme Erhöhung von Transportkapazität und -geschwindigkeit bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten durch die Eisenbahn, die ein Motor des Wirtschaftswachstums und Zusammenwachsens des Deutschen Reichs war. Die Eisenbahn, deren Streckennetz von 1870 bis 1913 von 18.876 auf 63.378 Kilometer zunahm, erlaubte die Erschließung entfernterer Rohstoffvorkommen und neuer Märkte. Neben der Eisenbahn war das Schiff wichtigstes Transportmittel. Zwischen 1871 und 1912 verzehnfachte sich die Beförderungsleistung der deutschen Handelsschiffahrt auf den Weltmeeren.
Die beiden letzten Jahrzehnte vor dem Ersten Weltkrieg standen in Deutschland im Zeichen wirtschaftlicher Hochkonjunktur. Eng verbunden mit der Zunahme deutscher Exporte war der rasante Aufstieg der neuen industriellen Leitsektoren: Maschinenbau sowie vor allem Großchemie und Elektroindustrie. Bei der Entwicklung neuer, zukunftsträchtiger Technologien auf dem Gebiet der Elektrotechnik und der Chemischen Industrie belegte Deutschland dank des intensiven Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Forschung und Kapital, das Investoren zur Verfügung stellten, weltweit einen führenden Platz. Nicht zuletzt mit Hilfe dieses Investitionsschubs überwand Deutschland die Folgen der „Gründerkrise“.
Wertschöpfung des Deutschen Reiches nach Wirtschaftsbereichen bis 1913
Die Wirtschaft des deutschen Kaiserreichs entwickelte sich rasant. Die gesamte Wertschöpfung stieg von knapp 14,2 Milliarden Mark im Jahr 1870 auf knapp 48,5 Milliarden Mark im Jahr 1913. In diesen Zeitraum fällt auch die Phase der Hochindustrialisierung, was sich in einer starken Verschiebung der einzelnen Wirtschaftszweige äußerte.
Die Wertschöpfung des Landwirtschafts-, Forst- und Fischereisektors im Jahr 1870 betrug rund 5,7 Milliarden Mark und war damit der mit Abstand größte Wirtschaftsbereich. Ab 1889 überflügelte jedoch der Bereich Industrie und Handwerk diesen Bereich und gewann danach zunehmend weiter an Bedeutung, so daß die industrielle und handwerkliche Wertschöpfung im Jahr 1913 knapp 20 Milliarden erreichte. Der Begriff Wertschöpfung beschreibt den Beitrag eines Bereiches oder Unternehmens zum Volkseinkommen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: