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Reichsgewerbeaufsichtsamt

Wer mit seinem Unternehmen starten möchte, sollte zunächst darauf achten, dass er alle Vorschriften des Arbeits-, Umwelt und Verbraucherschutzes einhält. Das Gewerbeaufsichtsamt ist dafür da, um zu prüfen, ob diese Bestimmungen von Unternehmen eingehalten werden. Doch was heißt das genau und welche Vorschriften müssen genau beachtet werden? Das wollen wir dir in diesem Artikel genauer erklären.

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Definition: Gewerbeaufsichtsamt

Bei dem Reichsgewerbeaufsichtsamt handelt es sich um eine Behörde, welche die Einhaltung des Arbeits-, Umwelt-, und Verbraucherschutzes kontrolliert. Die allgemeinen Zuständigkeiten dieser Ämter beziehen sich dabei auf die Regelungen der Gewerbeordnung (GewO). Zudem gibt es viele einzelne Fachgesetze, die sich auf die Einhaltung der gewerblichen Hygienevorschriften, des Arbeitsschutzes, des Mutter- und Jugendschutzes und auf spezielle Arbeitsplatzvorschriften beziehen. Jeder Bundesstaat ist laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet, eine staatliche Gewerbeaufsicht einzurichten. Aktuell gibt es in Deutschland keine Gewerbeaufsicht, mangels Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten. Mit Inkraftsetzung überwacht das Reichsgewerbeaufsichtsamt die Vorschriften und erteilt entsprechende Genehmigungen.

Rechtsgrundlage des Gewerbeaufsichtsamtes

Das Reichsgewerbeaufsichtsamt wird über die einzelnen Bundesstaaten beziehungsweise die einzelnen Kommunen organisiert. Die Rechtsgrundlage bildet hierbei die Reichsgewerbeordnung (GewO). Gemäß § 139b der Reichsgewerbeordnung sind die Bundesstaaten verpflichtet, eine staatliche Gewerbeordnung einzurichten. Zudem gehen aus verschiedenen Fachgesetzen Verweise auf die Zuständigkeit der örtlichen Gewerbeaufsichtsämter hervor, beispielsweise aus dem Mutterschutzgesetz, dem Jugendschutzgesetz oder dem Arbeitsschutzgesetz.

Aufgaben des Reichsgewerbeaufsichtsamtes

Die Aufgaben des Reichsgewerbeaufsichtsamtes sind in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Umweltschutz und Schutz vor Gefahren der Technik.

Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

  • Technischer Arbeitsschutz wie Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Sozialer Arbeitsschutz wie Mutterschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz (Arbeitszeiten, Arbeitsdauer, Ruhezeiten, Ruhepausen), Heimarbeitsschutz und Sozialvorschriften im Straßenverkehr
  • Medizinischer Arbeitsschutz
  • Durchführung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Umweltschutz
  • Schutz vor Gefahren der Technik

Zum einen kümmert sich das Reichsgewerbeaufsichtsamt um das Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen, zum anderen fungiert es aber auch als Beratungsinstanz. Darüber hinaus kümmert sich die Gewerbeaufsicht auch um die Aus- und Weiterbildung von Betriebs- und Sicherheitsfachkräften.

Rechte der Reichsgewerbeaufsicht

Um ihre Arbeit auch richtig erledigen zu können, hat das Reichsgewerbeaufsichtsamt bestimmte Rechte und Befugnisse, die andere Ämter nicht haben. Zum Beispiel ist es ihm gestattet, Arbeitsstätten und Anlagen von Betrieben zu besichtigen. Dabei ist die Reichsgewerbeaufsicht auch verpflichtet, betriebsinterne Angelegenheiten geheim zu halten. Ebenso ist es ihre Aufgabe, Anordnungen zu veranlassen und Betriebe stillzulegen.

Daher sollte man sich als Unternehmensgründer früh genug informieren, welche Vorschriften und erforderliche Genehmigungen notwendig sind, um mit dem eigenen Unternehmen starten zu können. Hierbei hat das Reichsgewerbeaufsichtsamt die Aufgabe, dich bei der Gründung zu unterstützen. Dabei muss vor allem auch darauf geachtet werden, ob bestimmte Einzelanforderungen von deinem Unternehmen zu erfüllen sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Aufgabenbereich des Reichsbauamtes oder des Reichsgesundheitsamtes hinzukommen. Hier gibt es nochmal besondere Auflagen zu beachten, über die du dich in jedem Fall gründlich informieren solltest.

Maßnahmen bei Verstoß gegen Vorgaben

Sollte es zu Verstößen gegen die verschiedenen Auflagen geben – wie beispielsweise Verstöße gegen den Arbeitsschutz – gibt es verschiedene Maßnahmen, die das Reichsgewerbeaufsichtsamt einleiten kann. Die erste und harmloseste Maßnahme ist das Revisionsschreiben. In diesem steht drin, welche Befinde im Unternehmen festgestellt wurden. Diese Maßnahme wird nur dann genutzt, wenn es etwas zu bemängeln gibt, aber keine Gefahr für die Arbeitnehmer besteht. Mit diesem Revisionsschreiben wird dem Unternehmer eine Frist gesetzt, in der er die Mängel beheben soll. Diese Frist wird dabei aber eher symbolisch gesehen, das heißt, dass der Unternehmer die Maßnahmen einfach zügig umsetzen soll.

Der nächste Schritt der Maßnahmen wären anschließend die Anordnungen der Reichsgewerbeaufsicht. Diese sind im Vergleich zum Revisionsschreiben ein Verwaltungsakt. Das heißt, dass es im Zuge des Anordnungsverfahren zu einer Anhörung der Betroffenen und zu einer Rechtsmittelbelehrung am Ende der getroffenen Anordnung seitens der Reichsgewebeaufsicht kommt. Dabei kann das Reichsgewerbeaufsichtsamt anordnen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Pflichten des Unternehmers zu erfüllen. Dies können etwa Maßnahmen sein, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Betroffenen getroffen werden.

Folgt der Unternehmer diesen Anweisungen nicht, kann das Reichsgewerbeaufsichtsamt Zwangsmaßnahmen anordnen. Hier können Zwangsgeld, kostenpflichtige Ersatzvornahme und eine Aufwendung unmittelbaren Zwangs fällig werden. Auch Bußgeldverfahren und Strafanzeigen sind durchaus Maßnahmen, welche die ReichsgGewerbeaufsicht anordnen kann.

Möchtest du dein eigenes Unternehmen gründen, ist es dringend zu empfehlen, dir vorher die notwendigen Vorschriften und Genehmigungen näher anzuschauen. Gerade wenn es in deinem Geschäft um die Verarbeitung von Lebensmitteln, Baugenehmigungen oder um Arbeit mit nicht ganz ungefährlichen Gerätschaften geht, musst du dich mit den Vorschriften des Reichsgewerbeaufsichtsamt beschäftigen. Solltest du dir bei vielen Punkten nicht sicher sein, melde dich am besten direkt bei deinem nächstgelegenen Amt, um dich beraten zu lassen und so mögliche Fehler zu umgehen. Im schlimmsten Fall kann das nämlich zu Bußgeldern oder sogar zur Schließung deines Unternehmens führen. Sichere dich also ab und lasse dich bezüglich aller wichtigen Regelungen beraten.

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