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Reichsschatzamt – Schatzamt

Das Reichsschatzamt ist die oberste Finanzbehörde
im Deutschen Reich.

Die Finanzgeschäfte des Kaiserreichs, die Reichskanzler Otto von Bismarck anfangs selbst erledigte, nahmen nach der Reichsgründung stetig zu. Deswegen wurde 1877 eine eigene Abteilung im Reichskanzleramt eingerichtet, die am 14. Juli 1879 ausgegliedert und in ein selbständiges Reichsschatzamt mit Sitz in Berlin überführt wurde. Leiter dieser Behörde war zunächst ein Unterstaatssekretär, ab 1880 ein Staatssekretär, der nur dem Reichskanzler verantwortlich war. Die Finanzen des Kaiserreichs waren allerdings weitgehend Ländersache, weshalb jedes Land im Rahmen des Deutschen Zollvereins seine eigene Verwaltung und Besonderheiten hatte.

Das Reichsschatzamt residierte zunächst in der Wilhelmstraße 74, ab etwa 1883 im Gebäude Wilhelmstraße 61/Wilhelmplatz 1 in Berlin. Dieser Bau war zwischen 1873 und 1877 nach Plänen von Mörner und Neumann durch den Architekten Richard Wolffenstein (1846 – 1919) ausgeführt worden. Die Fassade war aus Seeberger Sandstein. Den plastischen Schmuck hatte der Bildhauer Heinrich Pohlmann (1839 – ?) entworfen. Die Baukosten beliefen sich auf rd. 900.000 Mark.

Das Reich, das seit 1879 über eine oberste Finanzbehörde (Reichsschatzamt) verfügte, konnte 1906 mit der Erbschaftsteuer und 1913 mit der Besitzsteuer und dem Wehrbeitrag auch direkte Steuern gegenüber den Einzelstaaten durchsetzen.

Von 1890 bis 1901 war Miquel preußischer Finanzminister. Die umfassende Finanz- und Steuerreform 1891/93, die bis heute seinen Namen trägt, beeinflußte das preußische und deutsche Steuersystem erheblich. Wesentliche Teile der Reform waren die Einführung der modernen Einkommensteuer, die durch eine Vermögensteuer ergänzt wurde, sowie die Umwandlung der Gewerbe- und der Grundsteuer von Staats- zu Gemeindesteuern.

http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/dfg-projekt/Lexikon-Texte/r/Reichsschatzamt.html Koloniallexikon
3D – Rekonstruktion des Schatzamtes am Wilhelmplatz

Im Jahre 1919 wurde das Reichsschatzamt vom neu gegründeten Reichsministerium der Finanzen abgelöst.

Die Goldmark war die Währung des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Im engeren Sinne waren die Goldmünzen und im weiterem Sinne die gesamte Währung gemeint.
Die Währung hieß offiziell Mark (Abk.: M oder Mk). Der Ausdruck „Goldmark“ entstand erst nach 1914 zur Unterscheidung gegenüber der durch Inflation entwerteten Papiermark und war namentlich auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug ab 1923 sowie später im amtlichen Sprachgebrauch der Weimarer Republik bis heute besonders bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten üblich, die zeitliche Bezüge vor dem Datum 4. August 1914 hatten. Die Mark war eine goldgedeckte Währung, das hieß, die wertgrößten Münzen besaßen einen inneren Wert in Edelmetall, waren also goldene Kurantmünzen. Die höchsten Münzwerte 20 und 10 Mark waren dementsprechend auch in Gold geprägt. Zeitweilig gab es auch ein goldenes 5-Markstück.


Die Goldmark war (IST !?) die Wärung
im Deutschen Reich.

Die Goldmark war die Währung des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Im engeren Sinne waren die Goldmünzen und im weiterem Sinne die gesamte Währung gemeint.
Die Währung hieß offiziell Mark (Abk.: M oder Mk). Der Ausdruck „Goldmark“ entstand erst nach 1914 zur Unterscheidung gegenüber der durch Inflation entwerteten Papiermark und war namentlich auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug ab 1923 sowie später im amtlichen Sprachgebrauch der Weimarer Republik bis heute besonders bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten üblich, die zeitliche Bezüge vor dem Datum 4. August 1914 hatten. Die Mark war eine goldgedeckte Währung, das hieß, die wertgrößten Münzen besaßen einen inneren Wert in Edelmetall, waren also goldene Kurantmünzen. Die höchsten Münzwerte 20 und 10 Mark waren dementsprechend auch in Gold geprägt. Zeitweilig gab es auch ein goldenes 5-Markstück.

Goldmünzen zu 20 Mark mit den Porträts der Kaiser Friedrich III. bzw. Wilhelm II.

Banknoten des Deutschen Reiches 1871 – 1918

Münzen des Deutschen Reiches 1871 – 1918

Nicht umsonst bewerten Versicherungsfirmen Immobilien nach einem Umrechnungsfaktor von Goldmark in Euro auf der Grundlage, um für die seitherigen Währungszusammenbrüche 1923 und 1948 und für die zukünftigen Währungszusammenbrüche gewappnet zu sein.
Nur diese alte Goldmark bietet offensichtlich eine stabile Grundlage.
Bei Feuer- und Elementarschadensversicherungen wird der Versicherungswert bis heute in Goldmark angegeben. Der ortsübliche Neubauwert wird dazu nach Bauweise, Größe und Ausstattung festgestellt und in den Preisen von 1914 in Goldmark angegeben. Die Umrechnung erfolgt über den gleitenden Neuwertfaktor, der regelmäßig neu festgelegt wird. Für 2008 beträgt er 14,5.


Der Goldgehalt orientierte sich am um 1871 bestehendem Gold-Silberwertverhältnis von 1:15,5. Danach entsprach das goldene 10-Mark-Stück genau 3 1/3 silbernen Zoll-Vereinstalern im 30-Taler-Fuß, was bedeutet, dass 30 Taler einem Zollpfund à 500 g Feinsilber entsprachen. Mit der Einführung der neuen Reichswährung

1 Mark = 100 Pfennig

wurde gleichzeitig der Übergang vom Silber- zum wertstabileren Goldstandard vollzogen.

55,5555 g Feinsilber (= 3 1/3 Taler) : 3,5842 g Feingold (= 10 Mark) = 15,5 : 1

In Finnland galt seit 1864 schon 1 Markka = 100 Penniä. Sie war ebenfalls goldgedeckt und in ihren Goldmünzen von 10 und 20 Markka an die Lateinische Münzunion angepasst und entsprach damit einem französischem Franc bzw. 1/4 (Gold-)Rubel.

Aufgrund des Vertrauens in die „gesicherte“ Golddeckung der Währungen der führenden Industrieländer gab es um 1871 bis 1914 weitgehend feste Währungswechselkurse beim physischen Umwechseln der gewichtsmäßig vollwertigen Goldmünzen, die auf der jeweiligen gesetzlichen Goldparität zueinander beruhten. Das Vertrauen in die Golddeckung übertrug sich auch auf die Banknoten und Girokonten führender Handelshäuser und Industrieunternehmen der Hauptindustrieländer im kommerziellen Handel miteinander. Man konnte damals schon fast von einer einheitlichen (Gold-)Weltwährung sprechen. Beispiele für die auf der Goldparität beruhenden nominalen Umwechselkurse sind unten angegeben und kursiv sind die realen maximalen Schwankungsbreiten auf ausländischen Börsenplätzen für die Mark im Jahre 1913 dargestellt:

1 Franken bzw. Franc, Lira, Drachme, Lew, Leu, Peseta, Dinar, Markka der lateinischen Münzunion und assoziierter Länder = 0,81 M (Paris 1913: 0,80825 … 0,81450 M)

1 Pfund Sterling (Sovereign) = 20,43 M (London 1913: 20,410 … 20,545 M)

1 Österreichisch-ungarische Goldkrone = 0,85 M (Wien 1913: 0,84300 … 0,85025 M)

5 (Gold-)Rubel = 20 Franken = 16,20 M

1 US-Dollar = 4,19 M (New York 1913: 4,1875 … 4,2200 M)

1 dänische, norwegische, schwedische Krone = 1,125 M

1 niederländischer Gulden = 1,69 M (Amsterdam 1913: 1,6880 … 1,6965 M)

Beim physischen Umwechseln der Scheidemünzen und Banknoten der als weniger solvent eingeschätzten Länder, wie beispielsweise Spanien, Bulgarien, Russland und später Griechenland gab es im Vergleich zu den Goldmünzen dieser Länder geringe bis mittlere Kursabschläge – neben der zusätzlichen Wechselgebühr; man sprach dann z. B. entweder vom Gold-Rubel oder vom kursminderwertigen Papier- bzw. Silber-Rubel. Wurden größere Einzahlungen von ausländischen Goldmünzen in Deutschland bei der Reichsbank vorgenommen, gab es für jede Währung verschiedene festgelegte Goldaufkaufpreise je Münzart. Zusätzlich wurde der Nominalbetrag nachgewogen und ggfs. der Nominalkurs, der auf der theoretischen Goldparität beruhte, nach unten abgewertet, was mit der Abnutzung der Goldmünzen begründet wurde. Währungen von Ländern mit reiner Papier- oder Silberwährung unterlagen dem Börsenkurs zu den Goldstandardländern.

Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt (Quelle Fredrik Matthaei [1]):

1 Goldmark (1873–1899) = 17,82 Euro

1 Goldmark (1900–1912) = 9,35 Euro

1 Goldmark (1913/14) = 8,08 Euro

1 Papiermark (1915) = 6,74 Euro

Anmerkung: Dem oben dargestellten Preisverfall der Goldmark von etwa 1:2,21 bis Kriegsbeginn (hier ausgedrückt in Euro) stehen die Preisreihen an realen Gütern und Dienstleistungen der Deutschen Konsumvereine und der von Jürgen Kuczynski entgegen, die nur etwa 1:1,45 von 1871 bis Juli 1914 entsprechen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts

RGBl-1008146-Nr32-Erlass-Reichsschatzamt

RGBl-2101211-Nr01-Gesetz-betreffend-Einrichtung-der-Reichskasse

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