Freiberufleranmeldung

Freiberufe unterstehen nicht der Gewerbeordnung und gelten als selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.

Hier erhalten Sie den Antrag für Freiberufe

Unter Freiberufe fallen: Jeder Arzt, der den hippokratischen Eid abgelegt hat; Zahnarzt, Tierarzt, Hebamme; zugelassener Anwalt, Rechtsbeistand, Mediator, Konsulent, Patentanwalt und Notar; Ingenieur, Sachverständige, Architekt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Heilpraktiker, Naturheiler, Dentist, Krankengymnast, Masseur, Physiotherapeut, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Logopäde, Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut, Kinderbetreuer, Tagesbetreuer, Heilpädagoge, Dirigent, Unterhaltungsmusiker, Regisseur, Schauspieler, Autor, freier Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lehrer, Fahrlehrer, Reitlehrer, Tanzlehrer, Bergführer, Lotse, Schriftsteller, Künstler, Designer, freie Programmierer, Marketingberater, Magier, EDV-Berater, Vermögensverwalter, Treuhänder, künstlerischer Stuckateur, künstlerischer Steinmetz, künstlerischer Steinhauer, Forstwirt, Landwirt.